Allgemeinen Geschäftsbedingungen


§1 Geltung und Vertragsschluss

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle von der Fotobox Göppingen Markus Neumann (im Folgenden Anbieter genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Unterschrift des Mietvertrages des Anbieters bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter erkennt diese schriftlich an.

  3. Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme des Angebots kann durch die Unterschrift des Mietvertrages erfolgen.


§2 Leistung

  1. Der Anbieter erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Mitarbeiter des Anbieters sind zu gesonderten Zusagen, die die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt.

  2. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Geräten (Fotobox) und deren Betreuung durch Personal.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.


§3 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals (ein bis zwei) während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte.

  2. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Anbieter angezeigt wird.

  3. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich.

  4. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos gemäß Ziff. 4.1. geben.


§4 Nutzungsrecht und -arten

  1. Durch die Nutzung des Fotoautomaten räumen die Veranstaltungsteilnehmer dem Anbieter und dem Kunden ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweit gültiges, dauerhaftes Recht ein, das jeweils angefertigte Bild, insbesondere auf den vom Anbieter und/oder Kunden betriebenen Internetseiten (z.B. www.fotobox-goeppingen.com) und Seiten von sozialen Netzwerken des Anbieters (z.B. facebook.com/fotoboxgoeppingen) und/oder des Kunden öffentlich zugänglich zu machen und ferner zu PR-Zwecken, auch in Printmedien, und in der Kundenkommunikation zu nutzen. Der Nutzer verzichtet im Falle der Veröffentlichung auf die Nennung seines Namens.

  2. Der Kunde kann schriftlich der vorgenannten Nutzung der Aufnahmen jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht.

  3. Die Veranstaltungsteilnehmer können schriftlich der vorgenannten Nutzung ihres eigenen Bildes jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht.

  4. Die digitalen Aufzeichnungen verbleiben beim Anbieter. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen des Anbieters, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist er nicht verpflichtet.

  5. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§5 Vergütung

  1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Die Vergütung des Anbieters erfolgt durch Vorkasse. Wurde mit dem Kunden eine abweichende Zahlungsart schriftlich vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Anzahlung bis zu 50% der vereinbarten Vergütung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

  3. Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde.

  4. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist der Anbieter zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.

  5. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat.

  6. Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung des Anbieters fällig. Die Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an den Anbieter zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht.

§6 Kündigung durch Kunden

  1. Kündigt der Kunde den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes:

    Die Vergütung gemäß Ziff. 5.1. ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung

    - bis 8 Wochen vorher in Höhe von 20%
    - bis 2 Wochen vorher in Höhe von 40%
    - innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

  2. Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Anbieter deren Erbringung nachweisen kann.

§7 Leistungsstörung

  1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag unberührt.

  2. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Anbieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Anbieters nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

  3. Der Anbieter ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter des Anbieters gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

§8 Haftung

  1. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die in Ziff. 4.1. genannten hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

  2. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

  3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.

  4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

  5. Der Kunde haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Geräte des Anbieters (Fotobox) während der Veranstaltung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist.

§9 Datenübermittlung und -archivierung

  1. Sofern vom Kunden Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten.

  2. Die Daten werden vom Anbieter nicht archiviert. Der Anbieter leistet keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.

§10 Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern gespeichert werden. Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

  2. Nutzt oder verarbeitet der Kunde die durch den Anbieter erhobenen personenbezogenen Daten nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, so ist dieser für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §11 BDSG verantwortlich. Der Anbieter wird den Kunden hierbei unterstützen und alle notwendigen Informationen – insbesondere über die gemäß §9 BDSG geforderten Maßnahmen – bereitstellen.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist nach Wahl des Anbieters ausschließlich Göppingen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten.

  2. Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt.

  3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Leistungserbringungen im Ausland.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Fotobox Göppingen Markus Neumann - Geislingen, 01.04.2017